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Teilnahmebedingungen Lebensmittelinnovationspreis

1 Allgemeines 

  1. Veranstalter und Durchführer des Tiroler Lebensmittelinnovationspreises sind die Agrarmarketing Tirol (AMTirol), Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck (nachfolgend "AMTirol" genannt) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Tirol, Landesgremium des Lebensmittelhandes, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck (nachfolgend WKTirol genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am „Tiroler Lebensmittelinnovationspreis“ mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation und die Abwicklung des Preises, sowie die Preisbereitstellung sind die AMTirol und WKTirol zuständig und verantwortlich. 
  1. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form. 

2 Teilnahmeberechtigung 

  1. Berechtigt zur Teilnahme ist jede voll geschäftsfähige Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ihren Wohnsitz in Tirol und einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt. Die Agrarmarketing Tirol behält sich vor, etwaige Nachweise anzufordern. Ebenso sind Unternehmen und überbetriebliche Initiativen und Schulen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft teilnahmeberechtigt, als auch KMUs und Kooperationen im Lebensmittelsektor. 
  1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der AMTirol und der WKTirol. 
  1. Die Teilnahme am Lebensmittelinnovationspreis ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht. 

3 Gewinn 

  1. Es werden insgesamt drei Preise mit einem Gesamtwert von 6.000 € verliehen. Der erste Preisträger erhält EUR 3.000,- sowie einen Pokal in Form des LIZ-Logos sowie eine Urkunde. Der zweite Preisträger erhält EUR 2.000,-, sowie einen Pokal in Form des LIZ-Logos sowie eine Urkunde. Der dritte Preisträger erhält EUR 1.000,-, sowie einen Pokal in Form des LIZ-Logos sowie eine Urkunde. Die AMTirol und WKTirol behalten sich vor, gemeinsam mit der Jury weitere Preise in Form von Dienstleistungen oder Unterstützungsangeboten zu vergeben.  
  1. Allfällige Jurypreise werden von der AMTirol und WKTirol unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in bar abgelöst oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. 
  1. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. 
  1. Die Preise können auch nachträglich aberkannt oder/und zurückgefordert werden, wenn diese durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde. 

4 Durchführung 

  1. Die Teilnahme am Lebensmittelinnovationspreis ist ausschließlich von 04.03. bis einschließlich 14. Juni 2026 möglich. 
  1. Für eine erfolgreiche Teilnahme muss das Einreichformular vollständig und fristgerecht eingereicht werden. 
  1. Einreichungen erhalten eine Einreichbestätigung durch die AMTirol. 
  1. Alle zeitgerecht eingereichten, vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Projektunterlagen und mit Hilfe eines Kriterienkatalogs . Zusätzlich wird eine Vor-Ort-Besichtigung stattfinden. Nach der Beurteilung durch die unabhängige Fachjury, findet ein Online-Voting statt. 
  1. Ausscheidende Einreichungen werden nicht begründet und erhalten eine schriftliche Absage. Es werden ausschließlich eingereichte Unterlagen zur Bewertung herangezogen. 
  1. Es besteht keinerlei Anspruch auf Gewinnpreise. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn Rechte Dritter durch Teilnehmer verletzt werden. Der Rechtsweg ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Benachrichtigung der Finalisten erfolgt nach Einreichschluss per Mail. Die Ermittlung der Finalisten findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

5 Annahme des Gewinns 

  1. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit der schriftlichen Verständigung durch die Fachjury. 
  1. Der Finalist muss innerhalb von 5 Tagen nach Verständigung schriftlich bei der AMTirol melden. Wird die Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Finalistenanspruch. Die AMTirol behält sich vor, eine neue Reihung der Finalisten durchzuführen. 
  1. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. 
  1. Die drei Preisträger müssen ihre Gewinne im Rahmen der Preisverleihung, welche im Herbst 2026 im Raum Innsbruck stattfinden wird, entgegennehmen. Sollte es den Gewinnern nicht möglich sein, ihren Gewinn persönlich entgegenzunehmen, so muss er die AMTirol darauf hinweisen und einen Berechtigten zur Abholung des Preises bestimmen. 

6 Veröffentlichungen 

  1. Die Gewinner erteilen ihre ausdrückliche Erlaubnis, dass die AMTirol und die WKTirol sie unter Angabe des vollständigen Namens (Vorname, Nachname, Name des Unternehmens oder der Kooperation) als Gewinner des Tiroler Lebensmittelinnovationspreises auf der AMTirol und WKTirol Facebook-Fanseite Instagram-Seite oder anderer Plattform veröffentlichen darf. 
  1. Ebenso sind die Finalisten damit einverstanden, dass Fotos und Videos in Online- und Printmedien der Veranstalter sowie für Presseinformationen veröffentlicht werden. 

7 Störungen im Ablauf; Haftung 

  1. Die AMTirol hat das Recht, jene Teilnehmer auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Verleihung manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen. 
  1. Die AMTirol übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen der Tiroler Lebensmittelinnovationspreis ausgewiesen ist. 
  1. Die AMTirol und die WKTirol haftet nur für Schäden, die von AMTirol oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

8 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung 

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Texte oder Fotos hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiteres verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Text oder Foto zu achten und Texte oder Fotos von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer. 
  1. Der Teilnehmer versichert gegenüber der AMTirol, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen. 
  1. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer AMTirol von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er der AMTirol die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild und Text. 

9 Änderungs- und Beendigungsvorbehalt 

  1. Die AMTirol und WKTirol behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspielaus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen haben die AMTirol und WKTirol zudem das Recht, das Gewinnspiel nach ihrem Ermessen zu modifizieren. 

10 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung 

  1. Sofern die Nutzung der Dienste die Speicherung personenbezogener Daten erfordert (zum Beispiel Teilnahme am Tiroler Lebensmittelinnovationspreis), verarbeiten die AMTirol als auch die WKTirol die vom Nutzer bekanntgegebenen Daten zur Erfüllung der vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. 
  1. Die AMTirol als auch die WKTirol setzen im Rahmen des Zumutbaren sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. 
  1. Die folgenden Daten werden von den Teilnehmern durch die AMTirol erhoben und auf einem sicheren Server der AMTirol gespeichert – sie dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Tiroler Lebensmittelinnovationspreises und werden nicht für Werbezwecke verwendet: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, Anschrift. 
  1. Jeder Teilnehmer ist berechtigt jederzeit die Teilnahme am Tiroler Lebensmittelinnovationspreises bei der AMTirol zu widerrufen (durch E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf dem Postweg an Agrarmarketing Tirol, Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck) sowie schriftlich Auskunft über ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und allfällige Empfänger zur verlangen. Ebenso ist die AMTirol verpflichtet, auf Verlangen des Teilnehmers die über ihn gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen. 

11 Schlussbestimmungen 

  1. Der Tiroler Lebensmittelinnovationspreis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Innsbruck. 
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.