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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich (1) Lebensmittelinnovationszentrum Tirol

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aktivitäten von der Agrarmarketing Tirol GmbH („AMTirol“), Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck, angebotenen Leistungen im Lebensmittelinnovationszentrum Tirol.

Das Lebensmittelinnovationszentrum steht für eine risikofreie Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in der Lebensmittelproduktion, welche diverse Veranstaltungen und Reisen anbietet.

Kulinarik-Reisen: Die Trendexpeditionen (Workshops) sind als Benchmark-Touren in die zukünftige Dienstleistungswelt konzipiert. Sie sind Inspiration pur – intensiv und nachhaltig. Sie zeigen die neuesten Konzepte, Trends und Innovationen. Das Beste und Neueste extrahiert aus der fortlaufenden Beobachtung weltweit.

Veranstaltungen: Durchführung von Seminaren, Workshops, online Veranstaltungen sowie diversen Events. Die AMTirol bietet im Rahmen des Lebensmittelinnovationszentrums Seminare, Workshops und Events zur Vermittlung von Wissen an.

2. Buchung und Vertragsabschluss Lebensmittelinnovationszentrum

Vertragsabschluss im Bereich Kulinarik-Reise und Veranstaltungen:

Diese Leistungen können im Webshop der AMTirol (www.liz.tirol) oder direkt über Mail sowie telefonisch erworben werden. Ein Nutzer kann für mehrere Personen eine Bestellung vornehmen. In diesem Fall haftet der Nutzer für das gesamte Entgelt.

Mit Eingabe aller erforderlichen Daten im Webshop und der Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der AMTirol zustande, wobei der Nutzer diese AGB beim Bestellvorgang zu akzeptieren hat.

Der Nutzer erhält anschließend eine Bestätigungsemail mit der Buchungsbestätigung zum Download.

Der Nutzer erhält in weiterer Folge von der AMTirol im Vorhinein eine Gesamtrechnung, die längstens binnen 30 (dreißig) Tagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig ist (maßgeblich ist das Einlangen auf dem Konto der AMTirol). Langt der Rechnungsbetrag nicht vollständig oder fristgerecht ein, wird die AMTirol eine kurze Nachfrist setzen.

Mit der schriftlichen Annahme dieses Angebots durch den Nutzer (per E-Mail ist ausreichend) innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Versand des Angebots kommt ein Vertrag zwischen der AMTirol und dem Nutzer zu den Bedingungen des Angebotes zustande. Erfolgt die Annahme nach dieser Frist, jedoch noch innerhalb von 10 (zehn) Werktagen, ist die AMTirol berechtigt, binnen 5 (fünf) Tagen ab Erhalt zu erklären, dass kein Vertrag zustande kam. Unterbleibt diese Erklärung, ist der Vertrag wirksam.

3. Geltungsbereich (2) Genusswerk

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von der Agrarmarketing Tirol GmbH („AMTirol“), Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck, angebotenen Kücheninfrastruktur „Genusswerk“ sowie die damit zusammenhängenden Leistungen.

Das Genusswerk ist eine multifunktionale und flexible Kücheninfrastruktur, die zu drei unterschiedlichen Nutzungszwecken genutzt werden kann:

Kreieren
Dabei geht es um innovative Produktentwicklung und Pilotproduktion. Die AMTirol stellt dafür im Rahmen des Genusswerks eine vollausgestattete Kücheninfrastruktur („Kitchen Lab“) zur Verfügung. Zielgruppe sind vornehmlich landwirtschaftliche und gewerbliche Produzenten sowie Gastronomiebetriebe.

„Erleben“
Dabei geht es um Lernen mit Praxisbezug in Seminaren und Workshops. Die AMTirol bietet im Rahmen des Genusswerks Seminare und Workshops zur Vermittlung von Wissen an. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Kücheninfrastruktur für eigene Seminare und Workshops zu mieten.

„Genießen“
Dazu stellt die AMTirol die Räumlichkeiten des Genusswerks zur Benutzung zur Verfügung und ist bei der Organisation von Veranstaltungen und Teamevents sowie der Verpflegung der Veranstaltungsgäste behilflich. Der kulinarische Fokus der Veranstaltungen liegt in der Verarbeitung und dem Genuss regionaler Produkte/Gerichte.

Diese AGB gelten für die oben beschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem Genusswerk.

4. Buchung und Vertragsabschluss (2) Genusswerk

Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen des Genusswerks ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der AMTirol.

Dem Nutzer stehen nur die vom jeweiligen Vertragsabschluss umfassten Rechte zu. Darüberhinausgehende Nutzungs- oder Mietrechte sind ausgeschlossen.

Vertragsabschluss im Bereich „Erleben“

Leistungen im Bereich „Erleben“ können im Webshop der AMTirol (www.liz.tirol) erworben werden. Ein Nutzer kann für mehrere Personen eine Bestellung vornehmen. In diesem Fall haftet der Nutzer für das gesamte Entgelt.

Mit Eingabe aller erforderlichen Daten im Webshop und der Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der AMTirol zustande, wobei der Nutzer diese AGB beim Bestellvorgang zu akzeptieren hat.

Der Nutzer erhält anschließend eine Bestätigungsemail mit der Buchungsbestätigung zum Download.

Vertragsabschluss in den Bereichen „Kreieren“ und „Genießen“

Ein Vertragsabschluss über die Website oder den Webshop der AMTirol ist nicht möglich.

Der Nutzer stellt über das Anfrageformular auf der Website der AMTirol oder über direkten Weg per Mail oder telefonisch eine Buchungsanfrage. Dabei wählt der Nutzer eine der angebotenen Nutzungsmöglichkeiten, eventuelle Zusatzleistungen und/oder -pakete und die Vertragsdauer aus. Gleichzeitig gibt der Nutzer die erforderlichen Daten (z.B. eine gültige E-Mail-Adresse und gegebenenfalls seine UID/LFBIS-Nummer) bekannt. Die AMTirol prüft die Anfrage. Es steht der AMTirol frei, die Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Andernfalls wird die AMTirol allenfalls nach Gesprächen mit dem Nutzer und der Einholung weiterer Informationen und/oder Unterlagen dem Nutzer eine Buchungsbestätigung, bestehend aus der Basisleistung (Nutzung des Genusswerk) und optionalen Zusatzleistungen, übermitteln.

Der Nutzer erhält in weiterer Folge von der AMTirol im Nachhinein eine Gesamtrechnung, die längstens binnen 30 (dreißig) Tagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig ist (maßgeblich ist das Einlangen auf dem Konto der AMTirol). Langt der Rechnungsbetrag nicht vollständig oder fristgerecht ein, wird die AMTirol eine kurze Nachfrist setzen.

5. Verfügbarkeit (2) Genusswerk

Das Genusswerk befindet sich in der Ing.-Etzel-Straße 81-82, 6020 Innsbruck. Es gelten die allgemeinen auf der Website kundgemachten Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die AMTirol leistet keine Gewähr dafür, dass jeweils die gesamte im Genusswerk vorhandene Infrastruktur samt Geräten nutzbar ist. Der Nutzer hat darauf keinen Rechtsanspruch.

Insbesondere (aber nicht nur) aufgrund von technischen Defekten, Reparaturen u.ä. können Teile des Genusswerks oder das gesamte Genusswerk vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

6. Teilnehmer und Besucher (1/2)

Der Nutzer verpflichtet sich, allen ihm zurechenbaren Teilnehmern die wesentlichen Inhalte dieser AGB, insbesondere die Punkte 4, 6 und 7, zur Kenntnis zu bringen. Der Nutzer haftet der AMTirol für alle Schäden, die durch ihm zurechenbare Teilnehmer oder Besucher verursacht werden.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Genusswerk nur in dauerhafter Begleitung eines Erwachsenen betreten, dessen Aufsicht sie unterliegen.

Besucher, sohin Personen, die keine Teilnehmer sind, haben keinen Zutritt zum Genusswerk. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen im Ermessen der AMTirol und nur nach vorheriger Anmeldung zulässig. Den Besuchern, auch wenn sie von der AMTirol zugelassen sind, ist die Verwendung von Arbeitsgeräten untersagt.

7. Allgemeine Nutzungsbedingungen (1/2)

Der Nutzer und jeder Teilnehmer hat die im Genusswerk ausgehängte Hausordnung zu beachten. Sie ist diesen AGB auch als Anhang beigeschlossen. Der Nutzer sichert zu, die Teilnehmer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. In den Räumlichkeiten des Genusswerks ist das Rauchen verboten. Alkohol darf nur an Personen ausgeschenkt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Es dürfen keine lebenden Tiere (z.B. Hunde) mitgebracht werden.

Außerhalb der für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände (z.B. Taschen, Rucksäcke) zur Verfügung gestellten Ablagen dürfen keine Gegenstände gelagert werden. Die AMTirol behält sich vor, widerrechtlich gelagerte Gegenstände auf Kosten des Nutzers und ohne Vorwarnung zu entsorgen.

Bei der Nutzung ist insbesondere auf den ordnungsgemäßen, zum eigentlichen Zwecke gedachten Gebrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtung und Ausstattung zu achten.

Das Genusswerk wird dem Nutzer in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Allfällige Mängel sind am Übernahmezeitpunkt zu rügen. Dieser ordnungsgemäße Zustand gilt durch die rügelose Übernahme des Genusswerks durch den Nutzer als bestätigt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, allfällige später hervorkommende Mängel oder Schäden am Genusswerk unverzüglich zu melden. Der Nutzer haftet für Schäden, die aufgrund einer unterbliebenen oder verspäteten Meldung entstehen.

Wird das Genusswerk zum Zweck „kreieren“ (Produktentwicklung, Pilotproduktion) genutzt, gelten außerdem folgende besondere Nutzungsbedingungen:

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die im Genusswerk hergestellten Produkte. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass dabei alle gesetzlichen Anforderungen (z.B. lebensmittel- oder hygienetechnische Anforderungen, siehe auch Punkt 7) erfüllt werden. Die AMTirol übernimmt keinerlei Haftung dafür.

Wird das Genusswerk zum Zweck „Erleben“ (Workshops, Seminare, Kurse Präsentationen, Verkostungen etc.) genutzt, gelten außerdem folgende besondere Nutzungsbedingungen:

Die Abgabe oder Konsumation der im Genusswerk hergestellten Produkte ist nur an bzw. durch Teilnehmer erlaubt.

Die Gerichte werden von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung verzehrt.

8. Einhaltung der Lebensmittel- und Arbeitssicherheit (2)

Die folgenden Regeln zur Lebensmittel- und Arbeitssicherheit gelten jeweils – soweit anwendbar – für alle Leistungen des Genusswerks. Der Nutzer ist für die Einhaltung verantwortlich.

Hygiene und gesundheitlicher Zustand

Nur solche Teilnehmer sind zugelassen, die an keiner Krankheit leiden, welche die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt, und die keine Personen mit solchen Krankheiten pflegen.

Bei der Arbeit im Genusswerk ist stets eine angemessene Arbeitsbekleidung zu tragen. Sofern es zur Benützung eines bestimmten Gerätes einer Schutzausrüstung bedarf, wird darauf im Gerätekatalog hingewiesen und die Schutzausrüstung vom Genusswerk bereitgestellt.

Die vom Genusswerk kommunizierten Hygienevorschriften sind einzuhalten.

Gerätenutzung

Die Arbeitsgeräte müssen mit Vorsicht, Sorgfalt und gegebenenfalls unter Anwendung der entsprechenden Schutzausrüstung bedient und genutzt werden.

Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der Geräte gewährleistet ist und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

Alle für die ordnungsgemäße und sichere Bedienung der Geräte notwendigen Informationen befinden sich auf den geräteindividuellen Detailseiten im Gerätekatalog, welcher sowohl auf der Website des Genusswerks abrufbar als auch im Genusswerk in gedruckter Form aufgelegt ist. Vor Inbetriebnahme sind die entsprechenden Dokumente, inklusive Bedienungsanleitung, genauestens durchzulesen.

Bei Verwendung der Geräte dürfen Schutz- und Zugangssysteme keinesfalls entfernt oder umgangen werden. Auftretende Fehler, Defekte oder Verschleißerscheinungen sind unverzüglich der AMTirol zu melden.

Unmittelbar nach der Nutzung sind alle Arbeitsgeräte in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Für eine ordnungsgemäße Endreinigung durch den Nutzer/die Teilnehmer sind die in der Teilnehmermappe enthaltenen Informationen bzw. Checklisten sowie die Reinigungsanweisungen auf der Gerätedetailseite zu befolgen. Zusätzlich sind die Geräte an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzubringen.

Das Mitbringen von eigenen Geräten ist grundsätzlich gestattet, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.

Lagerung und Transport von Lebensmitteln

Die Warenanlieferung erfolgt durch den Nutzer. Der hygienisch einwandfreie Zustand sowie die erforderliche Temperatur der Lebensmittel sind durch den Nutzer sicherzustellen.

Die korrekte und gesetzmäßige Lagerung obliegt ausschließlich der Verantwortung des Nutzers.

Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Nutzer die Pflicht, alle Lebensmittel zu entfernen und allenfalls zu entsorgen.  Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich, d.h. auch vor Ablauf des Vertragsverhältnisses, zu entfernen.

Arbeiten im Genusswerk

Der Nutzer verpflichtet sich, Küchenabfälle getrennt nach organischem Material, Glas und Metall, Papier, Plastik und Restmüll in den jeweiligen Behältern zu sammeln.

Bei einem Glas- oder Hartplastikbruch ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich der jeweiligen Ansprechperson im Gennusswerk mitzuteilen. Die Verwendung von kleinen Metallteilen (z. B. Klammern, Reißnägel) ist im Kitchen Lab verboten.

Beschädigte Kochutensilien sind umgehend zu entsorgen.

9. Abbruch von Veranstaltungen / Ausschluss von Teilnehmern (1/2)

Die AMTirol ist berechtigt, Veranstaltungen jeglicher Art (also in allen drei Bereichen „kreieren“, „genießen“ und „erleben“ sowie in den Bereichen des Lebensmittelinnovationszentrums) entweder ganz abzubrechen oder einzelne Teilnehmer / Besucher auszuschließen, wenn (i) wesentliche Nutzungsbedingungen einmalig oder (ii) sonstige Nutzungsbedingungen trotz Abmahnung mehrfach (mindestens zwei Mal) verletzt werden.

In solchen Fällen hat der Nutzer keine Ansprüche gegen die AMTirol, insbesondere auch nicht auf Rückerstattung oder Minderung seiner Geldleistung.

Bei organisatorischen Änderungen bzw. Absage von Seiten des Veranstalters (z.B. zu wenig Teilnehmer) können keine Ersatzansprüche beanstandet werden. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden von der AMT nicht übernommen. Sofern Veranstaltungen bereits bezahlt wurden und vom Veranstalter abgesagt werden, wird der geleistete Betrag auf das verwendete Zahlungsmittel rücküberwiesen.

10. Vertragsdauer und Auflösung (1/2)

Unbeschadet allfällig weiter reichender Rechte für Konsumenten (Widerrufsrecht Punkt 15) ist jeder Nutzer berechtigt, bereits abgeschlossene Verträge vor Beginn der Leistungserbringung durch die AMTirol schriftlich (E-Mail ist ausreichend) aufzulösen („Storno“). Dabei werden folgende Stornogebühren sofort zur Zahlung fällig:

Genusswerk:

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 14 Tage vor Leistungsbeginn möglich.

Für Stornierungen, bei denen die Stornierungsmitteilung spätestens am 7. (siebten) Tage vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des Gesamtentgeltes.  

Für Stornierungen, bei denen die Stornierungsmitteilung danach, aber spätestens am 3. (dritten) Tage vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 80% (achtzig Prozent) des Gesamtentgeltes.

Für alle anderen Stornierungen wird das gesamte Entgelt zur Zahlung fällig.

Kulinarik-Reise:

Für Stornierungen der Kulinarik-Reise, bei denen die Stornierungsmitteilung spätestens 2 (zwei) Monate vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) des Gesamtentgeltes.

Für Stornierungen der Kulinarik-Reise, bei denen die Stornierungsmitteilung spätestens 1 (ein) Monate vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des Gesamtentgeltes.

Für Stornierungen der Kulinarik-Reise, bei denen die Stornierungsmitteilung spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des Gesamtentgeltes.

Für Stornierungen der Kulinarik-Reise, bei denen die Stornierungsmitteilung spätestens am 7. (siebten) Tage vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 70% (siebzig Prozent) des Gesamtentgeltes.

Für Stornierungen der Kulinarik-Reise, bei denen die Stornierungsmitteilung danach, aber spätestens am 3. (dritten) Tage vor Leistungsbeginn (der Tag des Leistungsbeginns) eingeht in Höhe von 100% (hundert Prozent) des Gesamtentgeltes.

Allgemein:

Nutzungsvereinbarungen mit einer fixen Laufzeit enden nach Ablauf derselben, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Unabhängig davon kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen schriftlich vorzeitig beenden.

Für die AMTirol stellt ein solcher wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung insbesondere der einmalige Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen oder ein mehrfacher (zweimaliger) Verstoß gegen sonstige Vertragsbestimmungen trotz Abmahnung dar. Wesentliche Vertragsbestimmungen sind insbesondere:

Die Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Punkt 2, 5 und 7),

Die mutwillige Beschädigung von Geräten.

11. Haftung / Gewährleistung (1/2)

Die AMTirol sichert keine besonderen Eigenschaften oder die dauernde Verfügbarkeit des Genusswerks zu und leistet dafür auch keine Gewähr. Die AMTirol sichert auch nicht zu und leistet auch keine Gewähr dafür, dass alle im Genusswerk vorhanden Geräte jederzeit funktionsfähig und verfügbar sind.

Die Miete des Genusswerkes deckt nicht die Kosten einer Wiederherstellung von im Nutzungszeitraum erfolgten Beschädigungen am Genusswerk, dessen Einrichtung und Ausstattung oder einer gegebenenfalls notwendigen Zusatzreinigung wegen unsachgemäßen Gebrauchs ab.

Die AMTirol sichert nicht zu und leistet keine Gewähr dafür, dass das Genusswerk zur Erreichung der von Nutzern angestrebten Ergebnisse geeignet ist. Es obliegt allein dem Nutzer, dies zu beurteilen.

Die Haftung der AMTirol für jegliche Schäden wird auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden, beschränkt.

Unabhängig davon haftet die AMTirol in keinem Fall für entgangenen Gewinn, reine Vermögens- oder Folgeschäden (z.B. auch Schäden an vom Nutzer bereitgestellten Materialen und Lebensmitteln). In jedem Einzelfall ist zudem die Haftung mit dem Dreifachen des vom Nutzer bezahlten Entgeltes beschränkt.

Die AMTirol übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der im Genusswerk im Rahmen der Produktentwicklung hergestellten oder im Rahmen einer Pilotproduktion in Verkehr gebrachten Lebensmittel. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Nutzer.

Die AMTirol übernimmt keine Haftung für den einwandfreien Zustand der vorhandenen Geräte. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich vor deren Inbetriebnahme vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Defekte Geräte sind unverzüglich der AMTirol zu melden.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände an der Garderobe sowie in den für deren Aufbewahrung vorgesehenen Ablagen wird von der AMTirol keine Haftung übernommen.

Die Benützung des Genusswerks, der Geräte und Materialien erfolgt auf eigene Gefahr.

Nutzer haften für Schäden, die sie oder die Ihnen zurechenbaren Teilnehmer an Einrichtung, Ausrüstung, Material, Gebäude und Personen (auch durch unzureichende Reinigung) verursachen.

Der Nutzer fungiert bei der Buchung für Dritte als deren Stellvertreter. Er haftet für Umstände und Schäden aus einer allenfalls mangelhaften oder nichtexistierenden Stellvertretung.

Der Nutzer haftet der AMTirol gegenüber für Schäden, die von ihm zurechenbaren Teilnehmern schuldhaft verursacht werden. Er wird zudem die AMTirol von Ansprüchen Dritter, insbesondere von Teilnehmern, für Schäden, die ihm oder seinem Verantwortungsbereich zufallen, schad- und klaglos halten.

12. Schutzrechte/Urheberrechte/Fotos (1/2)

Sämtliche Schutz- und Urheberrechte an den Inhalten, Konzepten, Skizzen, Rezepten, Dokumenten, Fertigungsdaten verbleiben beim jeweiligen Rechtinhaber. Der jeweils anderen Partei wird dafür kein Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, dies würde ausdrücklich vereinbart.

Der Nutzer erkennt an, dass die Räumlichkeiten des Genusswerks vielen Personen zugänglich sind und die Geräte und informatischen Systeme in schneller Abfolge von unterschiedlichen Nutzern verwendet werden. Daher obliegt es dem Nutzer selbst, sicherzustellen, dass Informationen, auf deren Geheimhaltung er bedacht ist, nicht in seiner Abwesenheit frei im Genusswerk zugänglich sind.

Dem Nutzer ist bekannt, dass insbesondere bei Veranstaltungen, zum Zweck der internen Dokumentation, aber auch Eigendarstellung und Werbung, Fotos oder Videos von Teilnehmern und Situationen gemacht werden. Der Nutzer erteilt seine grundsätzliche Zustimmung zur Anfertigung und Veröffentlichung solcher Fotos, wobei die AMTirol selbst die allenfalls erforderliche Zustimmung abgebildeter Personen einzuholen hat.

13. Leistungsumfang und Preise (1/2)

Die Preise für die Leistungen der AMTirol in den Bereichen Lebensmittelinnovationszentrum sowie „kreieren“ und „genießen“ ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten der AMTirol. Für den Bereich Lebensmittelinnovationszentrum sowie „erleben“ sind sie bei einer Buchung auf der Website (im Webshop) ersichtlich.

Die Preise für Leistungen aus den Bereichen „kreieren“ und „genießen“ setzen sich in der Regel modular aus der Basismiete und den Genusswerk-Services zusammen, wobei Services allenfalls auch im Paket erworben werden können. Die genauen Details zu den Basisleistungen und Genusswerk-Services finden Sie auf der Homepage unter www.liz.tirol.

14. Zahlung (1/2)

Buchungen über die Website sind bei der Buchung über die dort vorgesehenen Zahlungsmethoden zu leisten.

Das Zahlungsziel für individuelle Buchungen richtet sich nach dem Angebot der AMTirol. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart ist, sind Zahlungen binnen 30 (dreißig) Werktagen ab Vertragsschluss fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten für Nutzer, die Unternehmer sind die gesetzlichen Verzugszinsen des § 456 UGB (für Konsumenten gelten Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a.). Weitere Rechte der AMTirol, z.B. auf sofortige Vertragsauflösung bleiben davon unberührt.

15. Datenschutz (1/2)

Die AMTirol ist bestrebt, die einschlägigen Vorschriften über den Datenschutz zu achten.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die AMTirol finden sich in der Datenschutzerklärung der AMTirol, abrufbar unter www.liz.tirol.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) (1/2)

Ein Nutzer, der Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes 1979 ist, hat das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer der Agrarmarketing Tirol GmbH, Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dazu auch das diesen AGB beiliegende Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Nutzer die Widerrufserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist absendet.

Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat die AMTirol alle vom Nutzer geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zu erstatten. Die AMTirol wird die Rückzahlung auf ein vom Nutzer bekanntzugebendes Konto (IBAN und BIC) vornehmen. Die Kontodaten sind am Widerrufsformular anzugeben.

Wünscht der Nutzer, dass die AMTirol noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss die AMTirol den Nutzer dazu auffordern, ihm gegenüber ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Brief) zu erklären. Weiters ist vom Nutzer zu bestätigen, dass er den Verlust des Widerrufsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis nimmt.

Widerruft der Nutzer diesen Vertrag, nachdem er ein Verlangen gemäß Punkt 15.6 erklärt und die AMTirol hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er der AMTirol einen anteiligen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von der AMTirol bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen.

Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die AMTirol – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Nutzers gemäß Punkt 14.6 sowie einer Bestätigung des Nutzers über dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

Das Widerrufsrecht entfällt außerdem, wenn der Vertrag direkt in den Geschäftsräumlichkeiten geschlossen wurde.

17. Schlussbestimmungen (1/2)

Die verwendeten männlichen oder weiblichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Für sämtliche Verträge im Rahmen dieser AGB gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten in oder aus dem Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschließlich das sachlich für 6020 Innsbruck zuständige Gericht zur Entscheidung berufen, sofern es sich beim Nutzer nicht um einen Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz handelt.

Die AMTirol behält sich vor, Änderungen an den Modalitäten, Preisen und Erreichbarkeitszeiten über die Website www.liz.tirol zu kommunizieren. Diese Änderungen wirken nicht für bereits bestehende Verträge.

Muster-Widerrufsformular für Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die Agrarmarketing Tirol GmbH, Maria-Theresien-Straße 57/3, 6020 Innsbruck, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

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Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________________

 

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________________________________

 

Kontodaten für die Rückerstattung des Zahlungsbetrages:

IBAN: _____________________________________________________________

BIC: _____________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

 

Datum: ____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.